Bild- und Medienrechte: Was darf ich nutzen?
Das Wichtigste auf einen Blick
- Keine Veröffentlichung ohne geklärte Rechte. Eine Quellenangabe allein reicht nicht.
- Bei Fotos gelten zwei Rechteebenen: Rechte der Fotograf*innen / Urheber*innen und Rechte der abgebildeten Personen.
- Bilddatenbank des Teams Kommunikation nutzen.
- Für KI-generierte Bilder die gesonderten Hinweise beachten.
- Presseartikel nur verlinken und kurz zusammenfassen – nicht hochladen oder abfotografieren.
- Sonderregeln für Lehre und Forschung gelten nicht automatisch für öffentlich zugängliche Inhalte.
Rechte der Fotograf*innen / Urheber*innen
Fotograf*innen haben Rechte an ihren Fotos. Deshalb dürfen Sie ein Bild nur verwenden, wenn die Nutzung erlaubt ist.
Prüfen Sie vor der Veröffentlichung:
- Wer hat das Bild erstellt?
- Darf die HTW Berlin das Bild nutzen?
- Für welchen Zweck gilt die Freigabe?
Zum Beispiel Website, Social Media, Newsletter, Print oder Präsentation. - Darf das Bild bearbeitet werden?
Zum Beispiel zuschneiden, mit Text kombinieren oder farblich anpassen. - Muss ein Copyright-Hinweis genannt werden?
Nicht einfach übernehmen dürfen Sie in der Regel Bilder aus Google, Presseartikeln, Social Media, anderen Webseiten. Das gilt auch, wenn die Quelle genannt wird.
Beispiel: Bei Bewerbungsfotos reicht die Zustimmung der abgebildeten Person nicht aus. Vor der Veröffentlichung auf der Hochschulwebseite muss mit dem Fotostudio geklärt sein, ob die HTW Berlin das Foto nutzen darf.
Rechte der abgebildeten Personen
Wenn Personen erkennbar abgebildet sind, brauchen Sie grundsätzlich eine Freigabe der abgebildeten Person. Das gilt unabhängig davon, wie viele Menschen auf dem Foto zu sehen sind, wo das Foto entstanden ist, bei welcher Gelegenheit fotografiert wurde.
Nutzen Sie dafür die
- Zustimmungserklärung zur Aufnahme und Veröffentlichung von Bild und Ton [PDF]
- Declaration of Consent for the Recording and Publication of Images and Sound [PDF]
Bitte ergänzen Sie auf Seite 4, Punkt 5 der Erklärung unbedingt die Kontaktdaten für den Widerruf!
Eine Freigabe ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn
- Personen nur Beiwerk einer Örtlichkeit oder einer Veranstaltung sind,
- Personen der Zeitgeschichte in Ausübung ihres Amtes öffentlich auftreten.
Sobald einzelne Personen porträtiert werden, sollte eine Freigabe eingeholt werden.
Beispiel: Ein Campusfoto, auf dem Studierende nur klein im Hintergrund zu sehen sind, kann zulässig sein. Ein Foto einer Studentin in der Bibliothek, in einer Vorlesung oder im Gespräch mit einer Professorin braucht in der Regel eine Freigabe.
Bilddatenbank des Teams Kommunikation nutzen
Nutzen Sie nach Möglichkeit Bilder aus der Bilddatenbank der HTW Berlin.
Dafür schreiben Sie an webredaktion@htw-berlin.de und nennen:
- Motivwunsch
- geplanten Verwendungszweck
- gewünschtes Format, falls bekannt
Das Team Kommunikation meldet sich dann mit Bildvorschlägen.
Presseartikel
Presseartikel dürfen nicht einfach weiterveröffentlicht werden.
Nicht erlaubt ist in der Regel,
- den Artikel vollständig zu kopieren oder einzuscannen.
- den Artikel als PDF hochzuladen oder einen Screenshot des Artikels zu veröffentlichen.
- Pressefotos aus dem Artikel zu übernehmen.
Das gilt auch, wenn der Artikel über die Hochschule berichtet.
Erlaubt ist,
- den Inhalt kurz mit eigenen Worten zusammenzufassen.
- auf den Originalartikel zu verlinken.
Beispiel:
- Erlaubt: „Der Tagesspiegel berichtet über das Forschungsprojekt der HTW Berlin.“ Dazu Link zum Artikel.
- Nicht erlaubt: den vollständigen Artikel als PDF auf der Hochschulwebseite veröffentlichen oder einen Screenshot auf LinkedIn posten.
Sonderregeln für Lehre und Forschung
Für Lehre und Forschung ist unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt, zum Beispiel in einer Lehrveranstaltung, in einem geschlossenen Moodle-Kurs, für Prüfungen oder innerhalb einer abgegrenzten Forschungsgruppe.
Wichtig:
- Die Nutzung muss einen konkreten Lehr- oder Forschungszweck haben.
- Die Nutzung ist in der Regel nur in einem begrenzten Umfang erlaubt.
- Der Zugang muss meist auf einen klar begrenzten Personenkreis beschränkt sein.
- Die Regeln gelten nicht automatisch für öffentliche Webseiten, Social Media, Newsletter, Hochschulmarketing oder frei zugängliche Downloads.
Beispiel: Ein Textauszug kann in einem geschlossenen Moodle-Kurs zulässig sein. Derselbe Text darf deshalb aber nicht automatisch auf der Hochschulwebseite veröffentlicht werden.