Checkliste: erste Schritte

Sie möchten im Namen eines Studienganges oder einer Einrichtung der HTW Berlin eine Seite in den sozialen Medien betreiben? Und haben Fragen? Das Team Kommunikation berät Sie gerne. Werfen Sie im Vorfeld gerne einen Blick auf die nachfolgende Checkliste. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit.

Wichtiger Hinweis: Alle Erläuterungen auf dieser Seite gelten explizit nur für der HTW Berlin direkt zugeordnete Einrichtungen. Studentische Vereine und andere studentische Einheiten sind mit der HTW Berlin zwar verbunden, agieren aber dennoch unabhängig. Auf unserer Social-Media-Übersichtsseite listen wir Ihre Seite in jedem Fall gerne auf.

Seiteninhalt

Bezeichnung

Ein Seitenname in den sozialen Medien sollte kurz und knackig sein, aber auch alle wesentlichen Informationen umfassen. Häufig bietet es sich an (z.B. bei Facebook und Instagram) einen Kurznamen (@htwberlin) anzulegen, sofern dieser noch verfügbar ist, sowie im längeren Profilnamen die vollständige Bezeichnung Ihrer Einrichtung oder Ihres Studienganges auszuschreiben.

Profilbild

Das HTW-Logo ist ausschließlich den zentralen Accounts vorbehalten. Für Studiengänge bietet es sich an, das Piktogramm zu nutzen. Alle anderen Einrichtungen könnten z.B. ihre Bezeichnung unter das HTW-Logo schreiben, wie es der Career Service auf seiner Facebook-Seite getan hat. Wenn Sie hierbei Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.

Strategie

Bevor Sie einen Account oder eine Unternehmensseite anlegen, sollten Sie sich genau überlegen, warum und für wen Sie diese Seite betreiben wollen. Wer ist Ihre Zielgruppe und in welchen Social-Media-Netzwerken hält diese sich überhaupt auf? Welche Ziele möchten Sie verfolgen? Was bedeutet dies für Ihren Content und Ihre Redaktionsplanung? Denn die Wahl Ihres Social-Media-Netzwerks und Ihre Inhalte sollten auf alle diese Aspekte abgestimmt sein.

Impressum

Sie müssen nach § 5 TMG und §§54, 55 RfStV für geschäftsmäßig genutzte Telemedien Informationspflichten erfüllen. Das bedeutet, Ihre Seite muss ein ordnungsgemäßes Impressum haben, das kenntlich macht, wer die Verantwortung trägt und wie diese Person_en kontaktiert werden kann/können.

Daher müssen Sie vorab klären: Wer übernimmt die Verantwortung für Ihren Kanal? Dies muss ein Angestellter der HTW Berlin sein, der ein Vertragsverhältnis mit der Hochschule hat. Studierende können diese Rolle nicht innehaben. Zudem sollte ein_e Vertreter_in festgelegt sein.

Das Impressum muss von jeder Social-Media-Seite unmittelbar erreichbar sein, spätestens — so wurde es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs festgelegt — nach zwei Klicks. Außerdem müssen alle Links zum Impressum deutlich erkennbar sein, weshalb ein einfacher Link auf eine Webseite problematisch ist. Das Wort „Impressum“ muss im Link oder vor dem Link ausgeschrieben werden. Facebook hat zum Beispiel eine eigene Rubrik hierfür, andere Netzwerke hingegen nicht. Das Impressum muss Bezug auf die jeweilige Social-Media-Präsenz nehmen, daher reicht eine Verlinkung auf Ihr Webseiten-Impressum ohne eine Anpassung dessen nicht.

Wir können Sie gerne in unser zentrales Impressum übernehmen. Auf Ihren Seiten können Sie dann den Shortlink htwb.de/impressum verwenden bzw. bei Instagram in der Profilbeschreibung auf @htwberlin.impressum verlinken. Dies sehen Sie jeweils beispielhaft auf unseren zentralen Kanälen, wie auf unserem Instagram-Account.

Datenschutzerklärung

Die DSGVO sieht vor, dass alle Seiten und Account über eine Datenschutzerklärung verfügen. Auch diese muss unmittelbar und spätestens mit zwei Klicks erreichbar sein.

Wesentliche Bestandteile einer solchen Datenschutzerklärung sind zum Beispiel: Sie müssen Nutzer_innen darüber informieren, welche personenbezogenen Daten Sie erheben, ob und warum Sie dafür ein berechtigtes Interesse haben, welche Rechte Betroffene haben und wie lange die Daten gespeichert werden. Außerdem muss die Datenschutzerklärung u.a. die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten enthalten.  

Sofern Sie nicht noch weitere Netzwerke, Funktionen oder Anbieter nutzen und alle enthaltenen Angaben auch für Sie gelten, können Sie gerne auf die zentrale Datenschutzerklärung der HTW Berlin verlinken. Der Shortlink ist htwb.de/datenschutz. Bei Instagram können Sie in Ihrer Profilbeschreibung auf @htwberlin.datenschutz verlinken.

Weitere rechtliche Sachverhalte

Sie müssen sich über bildrechtliche, urheberrechtliche und weitere relevante rechtliche Anforderungen im Klaren sein und diese einhalten. Dies liegt als Seitenbetreiber_in in Ihrer Verantwortung. Fotos dürfen beispielsweise nicht ohne Zustimmung abgebildeter Personen verwendet werden. Diese müssen explizit in die Verwendung im jeweiligen Netzwerk auf genau Ihrem Kanal eingewilligt haben. Sofern ein Netzwerk keine Funktion zum Teilen anbietet, dürfen Sie einen Inhalt nicht ohne Zustimmung des Urhebers/der Urheberin teilen. Bei Inhalten wie Audio-Werken und Bildern, die als frei verfügbar deklariert sind, ist zu prüfen, welche Pflichten dennoch bestehen (z.B. Namensnennung). Zudem müssen Sie sich sicher sein, dass der Urheber der Person entspricht, die etwas veröffentlicht hat: Auf Plattformen mit vermeintlich frei verfügbarem Bildmaterial können Personen z.B. problemlos Bilder hochladen, deren Urheber_in sie gar nicht sind, wodurch Sie sich dann bei der Verwendung dieser Werke haftbar machen können.

Dies ist nur ein Auszug der Pflichten, die Sie einhalten müssen. Wenn Sie in einem konkreten Fall Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns oder ggf. an einen Anwalt.

Keine Werbung

Vermeiden Sie die Nennung von Unternehmens- oder Markennamen. Das gilt auch für gesponserte Produkte. Kommerzielle Kommunikation muss gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG gekennzeichnet sein. Wenn Sie Werbung also nicht vermeiden können oder wollen, sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass Ihr Beitrag Werbung enthält. Die Wettbewerbszentrale empfiehlt am Anfang eines Beitrags die Nennung der Begriffe „Werbung“ oder „Anzeige“, entweder als Text oder als Hashtag. Getarnte Werbung, die nicht gekennzeichnet ist, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie müssen aber nicht darauf hinweisen, wenn Sie über eigene Angebote berichten. Bei einem geschäftlich genutzten Kanal gehen Nutzer_innen nicht davon aus, dass dieser neutral ist, so die Wettbewerbszentrale.

Zusammenarbeit mit Dritten

Sie möchten einzelne Aufgaben wie das Schalten einer Werbung an eine Agentur oder andere Dritte übertragen und somit Daten an diese weitergeben? Dann müssen Sie einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Dieser ist sorgfältig zu prüfen, auch wenn er Ihnen von dem Vertragspartner vorgelegt wird. Auch hiermit sollten sie sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.