Bildrecht

Einverständnis erforderlich

Grundsätzlich benötigen Sie immer eine Freigabeerklärung der abgelichteten Person(en) — egal, wie viele Menschen auf dem Foto zu sehen sind oder bei welcher Gelegenheit Sie diese fotografieren.

Freigabeerklärung von porträtierten Personen

Bitte ergänzen Sie auf Seite 4, Punkt 5 der Erklärung unbedingt die Kontaktdaten für den Widerruf!

Ausnahmen

Eine Einverständniserklärung der abgelichteten Person(en) benötigen Sie nicht, wenn

  • die Person(en) als Beiwerk einer Örtlichkeit erscheint/erscheinen. Der Mensch oder die Menschen stehen nicht im Mittelpunkt der Abbildung, sondern die Architektur oder die Landschaft. Bei Campusfotos kann das der Fall sein.
  • es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt, wenn also eine Person in Ausübung ihres Amtes in der Öffentlichkeit auftritt (z.B. der Regierende Bürgermeister beim Besuch an der HTW Berlin). Dieser Grundsatz gilt nicht für Begleitpersonen prominenter Persönlichkeiten.
  • ein repräsentativer Ausschnitt einer Veranstaltung auf dem Foto zu sehen ist. Das Geschehen steht im Vordergrund. Sobald einzelne Personen in dieser Veranstaltung porträtiert werden, ist wieder deren Einverständnis einzuholen.
  • das Foto einem höheren Interesse der Kunst dient.